Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Verkehrsrechts.

Das Straßenverkehrsrecht umfasst dabei insbesondere das Verkehrsunfallrecht (u.a. die Frage: Wer haftet bei einem Unfall?), das Verkehrsvertragsrecht (Autokauf, Reparatur etc) sowie Bußgelder/Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren.

Das Gebiet des Straßenverkehrsrechts betrifft insbesondere:

Im Bereich des Ordnungswidrigkeiten/Strafrechts:

  • Führerschein/Fahrerlaubnis (-entzug)
  • Bußgeld (-bescheid) / „Knöllchen“
  • Anhörung (zum Vorwurf eines Verkehrsvertoßes)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (-verstoß)
  • Rotlichtverstoß
  • Unterschreitung des Abstandes / Abstandsmessungen
  • Verwarnung
  • Fahrverbot
  • Strafbefehl
  • Unfallflucht
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Alkohol / Trunkenheit am Steuer bzw. im Straßenverkehr
  • Betäubungsmittel
  • MPU
  • Punkte in Flensburg (Verkehrszentralregister)
  • Nachschulung

Im Bereich des Verkehrsunfallrechts / Verkehrsvertragsrechts:

  • Unfall
  • Haftung
  • (wirtschaftlicher-) Totalschaden
  • Reparaturschaden
  • Schmerzensgeld / Verletzungen
  • Sachverständiger
  • Versicherung / Regulierung
  • Autokauf (-vertrag)
  • PKW / Motorrad etc

Was viele nicht wissen: Bei Verkehrsunfällen zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die unfallbedingt entstandenen Kosten entsprechend der Haftungsquote. Wenn also der Unfallgegner den Unfall alleinverantwortlich verursacht hat und die volle Haftung trägt, werden auch die Rechtsanwaltskosten grundsätzlich in voller Höhe von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.

Selbst bei einem eindeutigen Verkehrsunfallgeschehen kann sich die Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaften verzögern. Bei sofortiger Einschaltung eines Rechtsanwaltes regulieren die Versicherungsgesellschaften dagegen erfahrungsgemäß die vom Versicherungsnehmer bzw. Unfallverursacher verursachten Schäden häufig umfassender und schneller.