Baurecht

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Baurechts.

Baurecht als das Rechtsgebiet einer großen Zahl am Wirtschaftsleben beteiligter Unternehmen wie auch Privatpersonen gliedert sich in die klassischen Bausachen, vornehmlich die Errichtung oder Renovierung von Bauwerken, aber auch auf dem Gebiet des Werkvertragsrechts in die Erbringung einzelner Gewerke, wie etwa der handwerklichen Leistungen des Heizungsbaus, des Anlagenbaus, des Metallbaus, der Steinmetzarbeiten und anderer mehr. Hinzu kommt das Ausschreibungsrecht nach der VOB/A, die Durchführung der Leistungen nach VOB/B und am Ende die Abrechnung der Werkleistungen. Wir begleiten Sie als Unternehmer von der Ausschreibung oder der Erteilung des Auftrags bis zur Schlussrechnungsstellung. Als Auftraggeber prüfen wir für Sie die ordnungsgemäße Durchführung der Werkleistungen und vertreten Sie bei Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzforderungen.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Beratung vor dem Abschluss von Bauverträgen
  • Begleitung bei der Durchführung von Bau-/Werkleistungen
  • Beratung bei der Erstellung von Abschlagsrechnungen
  • Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen
  • Beratung bei der Erstellung der Schlussrechnung
  • Beratung bei Gewährleistungsrechten
  • Führung von Bau-/Werkvertragsprozessen
  • Beratung bei der Beteiligung an Ausschreibungen nach VOB/A
  • Anwendung Ihrer Rechte nach VOB/B
  • Werklohnprozesse
  • Mängelgewährleistungsprozesse
  • Schadensersatzprozesse
  • Selbstständige Beweisverfahren

Wir sind beratend tätig, unterstützen Sie bei Verhandlungsgesprächen, entwickeln für Sie Prozessstrategien und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren des baurechtlichen Bereichs vor den Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland.