Gewerblicher Rechtschutz

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören die Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblichen bzw. geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen.

Das Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einschließlich seiner Nebengesetzte nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Weiterhin hat das Internet im gewerblichen Bereich zahlreiche neue Rechtsfragen aufgeworfen, insbesondere bei der Benutzung von Domainnamen und der E-Mail-Werbung sowie beim Warenvertrieb und Zahlungsverkehr / Fernabsatz oder der Werbung allgemein, die erhöhten Beratungsbedarf erfordern. Weitere Teilbereiche dieses Rechtsgebietes sind u.a. das Urheberrecht, das Markenrecht, Design- und Geschmacks-/Gebrauchsmusterrecht und das Patentrecht.

Wir vertreten daher Unternehmen sowie Privatpersonen außergerichtlich wie gerichtlich bei der Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit. Im Bereich der Nutzung moderner Medien werden hiervon auch Unternehmensformen und -verträge erfasst.

Darüber hinaus führen wir Markenanmeldungen durch und betreuen angemeldete Marken.

Das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete betrifft dabei insbesondere:

  • Abmahnung
  • Marke
  • Werbung
  • Wettbewerb
  • Urheberrecht (z.B. Fotos)
  • Internet
  • Ebay
  • (Neue) Medien
  • IT / Online
  • Homepage
  • Impressum
  • Lizenz
  • Patent
  • Autor / Verlag
  • Telemediengesetz

Der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete kann dabei auch Privatpersonen betreffen:

Denn häufig erfolgen Abmahnungen im Bereich von Internet-Auktionen (z.B. Ebay) oder sonstigen Internet-Auftritten beispielsweise bei Verwendung von fremden Texten oder Bildern, Internet-Links oder wegen sonstigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben (beispielsweise: Impressum). Auch Abmahnungen im Rahmen von sog. Filesharing oder Down- und Uploads werden davon erfasst.

Wer eine eigene Internet-Seite erstellen will oder einen Internet-Auftritt oder Internet-Shop plant, sollte sein Projekt auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen lassen.

Denn im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes werden häufig hohe Gegenstandswerte angesetzt mit der Folge, dass ein Verstoß bzw. eine Abmahnung schnell sehr kostenintensiv werden kann.

Hier bietet sich ein „Webseiten-Check“ an, damit Sie Ihr Geld und Ihren Umsatz nicht in hohe Abmahngebühren investieren müssen.